Steuerstrafrecht -

NRW KAUFT WEITERE „STEUER-CD“ AN

AD | Der aktuellen Tagespresse ist zu entnehmen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den Ankauf einer weiteren „Steuer-CD“ prüft. Das Land stelle – so heißt es – die notwendigen „Ressourcen“ für den Ankauf zur Verfügung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den letzten acht Jahren knapp 20 Mio. € für den Ankauf von „Steuer-CDs“ ausgegeben. Die heutigen Regierungsfraktionen, CDU und FDP, hatten den früheren SPD-Finanzminister von NRW, Norbert Walter-Borjans, wiederholt im Zusammenhang mit dem Ankauf von „Steuer-CDs“ kritisiert. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt nunmehr, das Verfahren für den Ankauf von „Steuer-CDs“ sei seit dem Regierungswechsel nicht geändert worden.

Obgleich das Bundesverfassungsgericht die Verwertung der Daten von „Steuer-CDs“ grundsätzlich für möglich hält, sollte nicht aus dem Blick verloren werden, dass die den Behörden angedienten CDs von Kriminellen stammen, die die Daten den betroffenen Finanzinstituten zuvor in strafbarer Weise entwendet haben. Eine Landesregierung, die den Kriminellen Millionenbeträge zuschanzt und ihnen damit die Verwertung des Diebesgut ermöglicht, solidarisiert sich mit Straftätern und verliert ihre Glaubwürdigkeit, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie die Vorgängerregierung noch unter Berufung auf rechtsstaatliche Prinzipien scharf kritisiert hatte. Diese Politik nach dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“ passt nicht mehr in eine Zeit, in der die Integrität und der Schutz von Daten höchste Priorität hat.

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