Wettbewerbsstrafrecht -

Regierungsentwurf des neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle)

  • UB | Am 28.09.2016 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Ziel des Entwurfes ist es unter anderem, das bestehende Wettbewerbsrecht an die zunehmende Digita­lisierung der Märkte anzupassen. Außer­dem soll die verschuldensunabhängige Konzern­haftung und Rechtsnachfolge bei Buß­geldern sichergestellt werden. Die Änderungen dienen der Umsetzung der EU-Richt­linie zum Kartell-Schadensersatz (Richtlinie 2014/104/EU). Darüber hinaus sollen die Rechte von Verbrauchern und Unternehmen gestärkt werden, denen durch Kartelle ein Schaden entstanden ist. Zudem finden sich im Regierungsentwurf weitere Regelungen zur Fusions­kontrolle und zum Schutz vor Missbrauch von Marktmacht.

  • (BT-Drs. 18/10207)

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