AD | Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vorgelegt. Das Recht der Vermögensabschöpfung soll vollständig neu gefasst werden.
KK | Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 06.09.2016 entschieden, dass eine Auslieferung nicht schon dann unzulässig sei, wenn das Prozessrecht des ersuchenden Staates die Selbstbelastungsfreiheit nicht in demselben Umfang wie das deutsche Strafprozessrecht gewährleiste.