Der Bereich des Arbeitsstrafrechts umfasst sämtliche Vorwürfe, die einen unmittelbaren Bezug zum Arbeitsplatz aufweisen und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. U.a. fällt hierunter das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), die illegale Arbeitnehmerüberlassung (§ 15 AÜG) oder auch strafrechtlichen Folgen bei Arbeitsunfällen.
Arbeitsrechtliche Sanktionsnormen finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern insbesondere auch in einer Vielzahl von strafrechtlichen Nebengesetzen wie u.a. der Abgabenordnung (AO), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder dem Sozialgesetzbuch (SGB III/IV). Das Arbeitsstrafrecht ist zudem aufgrund der fortwährenden Schaffung neuer Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände einer besonderen Dynamik unterworfen. Daneben verschärft sich stetig die Sanktionspraxis, sodass bei Verstößen teils empfindliche Bußgelder, Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen drohen.
Die Verteidigung in diesen Fällen setzt neben der strafrechtlichen Expertise daher auch umfassende Fachkenntnisse im Arbeitsrecht voraus. Es gilt hierbei nicht nur strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Sanktionen, sondern auch – oft mindestens ebenso gravierende – mittelbare Folgen wie etwa die Gefahr, einen negativen Eintrag in das Gewerbezentralregister zu erhalten und in dessen Folge von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden, im Blick zu haben.
Wir verteidigen Einzelpersonen und vertreten Unternehmen in allen Verfahrenslagen.