Das Datenschutzstrafrecht ist durch die stetige technische Fortentwicklung, einem ebenso stetigen Wandel unterworfen. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften können empfindliche Strafen bzw. Geldbußen nach sich ziehen. Durch die im Jahre 2018 in Kraft tretende Europäische Datenschutzgrundverordnung wird der finanzielle Rahmen für die Verhängung von Bußgeldern nochmal erheblich erhöht. Aufgrund der weitgehenden Technisierung des Arbeitslebens ist eine datenschutzrechtliche Beratung in großen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Datenschutz ist häufig Teil der Compliance-Beratung, denn ein ganz wesentliches Kriterium ist hier, dass die Mitarbeiter des Unternehmens für datenschutzrechtliche Belange sensibilisiert werden. Die Beratung in datenschutzrechtlichen Belangen ist Teil unserer Compliance-Beratung. Darüber hinaus werden wir für Betroffene in datenschutzrechtlichen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren tätig.