Im Rahmen der Compliance-Beratung bieten wir auch Hinweisgebersysteme an.
Ein Hinweisgebersystem ist ein Instrument, das es Mitarbeitern und anderen Betroffenen ermöglicht, Missstände oder rechtswidriges Verhalten in Unternehmen oder Institutionen anonym und sicher zu melden. Das System soll eine Kultur der Offenheit und Transparenz fördern und dazu beitragen, mögliche Schäden für das Unternehmen zu minimieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken. Ein Hinweisgebersystem kann beispielsweise dazu beitragen, Korruption, Betrug, Diskriminierung oder andere Verstöße gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien aufzudecken. Zudem sind Hinweisgeber, die sich zunächst an eine vertrauenswürdige Instanz im Unternehmen wenden können, weniger motiviert, externe Stellen wie etwa die Presse oder die Staatsanwaltschaft zu informieren. Auf diesem Wege erhält das Unternehmen die Möglichkeit, etwaige Compliance-Verstöße selbst aufzudecken, abzustellen und Reputationsschäden weitestmöglich abzuwenden.
Ein Hinweisgebersystem in Unternehmen war schon bisher integraler Bestandteil eines funktionierenden Compliance-Management-Systems. Aufgrund der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23.10.2019 (2019/1937) hat der deutsche Gesetzgeber zwischenzeitlich das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet, wonach Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet sind, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
Darüber hinaus verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz seit dem 01.01.2023 Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten, das es den Beschäftigten sowie Außenstehenden ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken hinzuweisen bzw. Pflichtverletzungen zu melden. Ab dem 01.01.2024 trifft diese Pflicht auch Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.
Wir bieten Hinweisgebersysteme durch anwaltlich privilegierte Ombudspersonen an, die den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetztes und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entsprechen.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Katharina Dierlamm, LL.M.
Partnerin und Vorstandsmitglied der German Ombudsman Association
E-Mail: k.dierlamm@dierlamm-rechtsanwaelte.com
Tel.: +49 (0)162-2637574