Sportrecht umfasst einerseits das von den nationalen und internationalen Sportverbänden im Rahmen ihrer Autonomie gesetzte Recht und andererseits alle Normen des staatlichen Rechts, die speziell zur Regelung sportspezifischer Sachverhalte geschaffen sind oder in ihrer konkreten Anwendung Sachverhalte mit sportrechtlichem Bezug regeln.
Von strafrechtlicher Relevanz sind die Sportmanipulationen zu sportimmanenten Zwecken und zu außersportlichen Zwecken (z.B. Wettmanipulationen). Darüber hinaus spielen auch das Korruptionsstrafrecht, das klassische Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Untreue und Betrug) sowie das Steuerstrafrecht im Sport eine Rolle. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit kann auch die Führung von Sportvereinen betreffen - etwa im Zusammenhang mit der Erfüllung vermögensrechtlicher oder steuerlicher Pflichten (z.B. bei Spielertransfers).
Eine besondere Bedeutung im Sportrecht kommt dem unerlaubten Doping zu. Mit dem nun in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) drohen dopenden Spitzensportlern und deren Hintermännern in Deutschland empfindliche Strafen.
Nur Rechtsanwälte, die sich der besonderen Situation bewusst sind, in der sich ein mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontierter Sportler befindet, sind in der Lage, eine adäquate Verteidigung zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Berücksichtigung außerstrafrechtlicher Aspekte, wie Rufschädigungen und Vorverurteilungen durch die Presse.
Wir beraten und vertreten Einzelpersonen, Vereine sowie nationale und internationale Verbände in allen Verfahrensstadien.