Die Straftatbestände des Steuerstrafrechts sind in den §§ 370 ff. Abgabenordnung (AO) kodifiziert. Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren eine nicht unerhebliche Verschärfung erfahren. Besonders deutlich wird dies durch den Ankauf von sog. „Steuer-CDs“ durch die Finanzbehörden oder die Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige. Das Steuerstrafrecht ist eine vielseitige rechtliche Materie, die eine besondere Fachkenntnis verschiedener juristischer Disziplinen voraussetzt. Zur umfassenden Beratung und Verteidigung in Steuerstrafsachen kann unsere Sozietät bei Bedarf auf die Expertise von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zurückgreifen.
Darüber hinaus beraten wir auch bei der Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige. Die Selbstanzeige unterliegt mittlerweile hohen Anforderungen, sodass eine rechtliche Beratung in der Regel unabdingbar ist, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.