Das Umweltstrafrecht ist in den §§ 324 ff. StGB geregelt. Es vereint straf- und verwaltungsrechtliche Vorschriften auf nationaler wie europäischer Ebene. Das Umweltstrafrecht zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und Dynamik aus. Die Verteidigung in entsprechenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren setzt daher vertiefte interdisziplinäre Fachkenntnisse voraus.
Einen besonderen Teil des Umweltstrafrechts stellt das Abfallwirtschaftsstrafrecht dar. Die grenzüberschreitende Abfallverschiebung ist häufig Gegenstand von Ermittlungsverfahren. Bei der Bearbeitung dieser Fälle sind umfassende Kenntnisse des einschlägigen EU-Rechts gefordert. Die entsprechenden Regelungen sind häufig schwer verständlich für den Betroffenen und weit verstreut geregelt. Ein Verfahren im Abfallwirtschaftsstrafrecht bzw. Umweltstrafrecht kann zu empfindlichen Strafen für Betroffene und hohen Geldbußen für Unternehmen führen.
Wir verteidigen Einzelpersonen und vertreten Unternehmen in allen Verfahrensstadien.