Unter das Verkehrsstrafrecht fallen Delikte wie Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) sowie der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB).

Bei einem Vorwurf einer Verkehrsstraftat drohen neben einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und des Führerscheins. Neben den Verkehrsstraftaten können aber auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach dem Bußgeldkatalog empfindliche Geldbußen nach sich ziehen und ein Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Daher empfiehlt sich eine effektive Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren.

Wir vertreten Betroffene sowohl in Strafverfahren wie auch in Bußgeldverfahren.