Das Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht befasst sich mit seinen internationalen Bezügen mit einem komplexen Rechtsgebiet. Der Unionszollkodex und das Außenwirtschaftsgesetz sind die primären Rechtsquellen dieser Disziplinen. Das Europäische Recht hat starken Einfluss auf die gesamte Materie. Hinzu kommen aktuelle Ereignisse wie die Schaffung von Embargos und der stete Wandel des internationalen Handels. Nach wie vor bestehen bereits Finanzembargos gegen eine Vielzahl von Staaten, tätigt man dennoch finanziellen Geschäfte mit diesen Staaten, kommt eine Strafbarkeit nach Außenwirtschaftsgesetz in Betracht. Es sind daher fundierte Kenntnisse in den hiermit eng verzahnten europäischen und internationalen Regelungen unumgänglich.

Wir verteidigen Einzelpersonen und vertreten Unternehmen in allen Verfahrensstadien.