Individualverteidigung

Einer unserer Schwerpunkte liegt in der strafrechtlichen Verteidigung von Individualpersonen. Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten strategisch und fundiert in allen Stadien eines Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über das Zwischen- und Hauptverfahren bis hin zur Rechtsmittelinstanz.

Unser Ziel ist eine effiziente, diskrete und möglichst frühzeitige Beendigung des Verfahrens, bestenfalls bereits im Ermittlungsverfahren. Falls eine Hauptverhandlung jedoch unausweichlich ist, scheuen wir weder die Konfrontation noch die harte Auseinandersetzung. In akuten Krisensituationen wie Durchsuchungen, Untersuchungshaft oder Vermögensarresten stehen wir unseren Mandanten und deren Angehörigen mit fachkundiger Unterstützung und umfassender rechtlicher Beratung jederzeit verlässlich zur Seite. Dabei bildet die Kombination aus hoher Spezialisierung, langjähriger Erfahrung und persönlichem Engagement die Grundlage unserer effektiven Verteidigung.

Unser Verständnis einer exzellente und professionellen Strafverteidigung beruht auf langjähriger Erfahrung und einem weitsichtigen Ansatz, der auch die möglichen Begleiterscheinungen eines Strafverfahrens frühzeitig in den Blick nimmt. Sei es im steuerrechtlichen, berufsrechtlichen oder zivilrechtlichen Bereich – wir erkennen Risiken frühzeitig und beziehen entscheidende Faktoren mit ein:

  • Einziehung von Vermögenswerten

  • Registereintragungen, wie z.B. Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister oder Korruptionsregister

  • Berufs- und Tätigkeitsverbote

  • Zuverlässigkeitsprüfungen, wie z.B. im Gewerbe-, Waffen- oder Jagdrecht

Dabei verfügen wir über ein fachübergreifendes Netzwerk kompetenter Berufsträger im In- und Ausland, dessen Expertise gezielt einbezogen wird. Durch unsere interdisziplinären Kontakte erweitern wir dieses Netzwerk und schaffen so die Grundlage für eine umfassende und ganzheitliche Beratung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und internationalen Rechtsfragen.