Revision in Strafsachen

Unsere Sozietät ist auch auf dem Gebiet des Revisionsrechts tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Durchführung von Revisionen.

Die Revision dient der Überprüfung eines Urteils der Tatsacheninstanz auf Rechtsfehler. Dabei wird zwischen Verfahrensrügen und Sachrügen unterschieden, die sich entweder auf Fehler im Verfahren oder auf eine unzutreffende Rechtsanwendung stützen. Gerade in Verfahren vor dem Landgericht ist die Revision häufig das einzige Rechtsmittel, das dem Mandanten zur Verfügung steht. Hinzu kommt, dass die Erfolgsquote von Revisionen erfahrungsgemäß sehr gering ist, was dieses Rechtsgebiet besonders anspruchsvoll macht.

Die erfolgreiche Begründung einer Revision setzt eine umfassende Kenntnis der komplexen Rechtsprechung und besonderen Vorschriften des Revisionsrechts voraus. Für die Erfolgsaussichten einer Revision ist es daher von entscheidender Bedeutung, dass sie von erfahrenen und fachkundigen Anwälten sorgfältig geprüft überzeugend dargestellt wird.